Arbeitsdienst

Allgemeine Arbeitsdienstinformationen

Für die Bewirtung und die Ordnung im Tennishäusle sowie die Pflege der Tennisanlage sind die Mitglieder selbst zuständig.

Jedes aktive Tennismitglied ab 16 bis zu 79 Jahren hat seinen persönlichen Beitrag zur Gemeinschaft mit dem Arbeitsdienst zu erbringen. Dabei gilt:

Jedes Mitglied ab dem Alter von 16 Jahren ist arbeitsdienstpflichtig. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:

  • Jedes Mitglied im Alter zwischen 18 und 69 Jahren muss 8 Arbeitsstunden leisten. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man das 18. Lebensjahr vollendet, d.h. den 18. Geburtstag begeht.
  • Jedes Mitglied unter 18 Jahren, aber mindestens 16 Jahre alt, muss 4 Arbeitsstunden leisten. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man das 16. Lebensjahr vollendet, d.h. den 16. Geburtstag begeht.
  • Jedes Mitglied im Alter von 70 – 79 Jahren muss 4 Arbeitsstunden leisten. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man 70 wird.
  • Jedes Mitglied im Alter von 80 Jahren oder älter ist vom Arbeitsdienst befreit. Stichtag ist der 01.01. in dem Jahr, in dem man 80 wird.
  • Ausschussmitglieder und deren Partner sind vom Arbeitsdienst befreit.
  • Mannschaftsführer sind vom Arbeitsdienst befreit. Ausnahme: Gibt es für eine Mannschaft zwei Mannschaftsführer, so muss jeder Mannschaftsführer 50% des zu leistenden Arbeitsdienstes erbringen.
  • Ebenso vom Arbeitsdienst befreit ist der gewählte Kassenprüfer.

Die Arbeitsstunden können abgeleistet werden entweder

  • im Veranstaltungsbereich: Häuslesdienst, Mitarbeit bei Veranstaltungen und Turnieren, Bereitstellung von Kuchen und Salaten, Mitarbeit im Ausschuss der Tennisabteilung oder
  • im technischen Bereich: Frühjahrsinstandsetzung, Platzauf- und abbau, Platzpflege und Pflege der Außenanlagen.

Bei weniger als 8 (4) erbrachten Arbeitsstunden wird ein Betrag von 23 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde abgebucht.

Häuslesdienst

Nach dem Spiel noch ein Bierchen trinken, eine Kleinigkeit essen oder bei einem Plausch zusammensitzen. Das ist es, was uns antreibt das Häusle möglichst häufig zu besetzen. Der jeweils zuständige Häuslesdienst sorgt dafür, dass wir die Abende auf unserer Anlage gemütlich ausklingen lassen können.

Der Eintrag für den Häuslesdienst erfolgt selbstständig und rechtzeitig am dafür vorgesehenen Infobrett (Monate Mai bis September sind jeweils täglich aufgeführt) – die Schlüsselübergabe für das Tennishäusle erfolgt nach Absprache mit einem der Häusleswarte, es erfolgt auch bei Bedarf eine kurze Einweisung.

Bei schlechtem Wetter (schlechte Vorhersage oder bereits Dauerregen bei Beginn des Häuslesdienstes) ist ein Abbruch des Häuslesdienstes oder auch das Nichtantreten des Häuslesdienstes immer angezeigt. Die Arbeitsstunden hierfür werden bis zum vorzeitigen Endes des Dienstes angerechnet.

Wärend der Saison Mo – Fr 18:00 – 22:00 Uhr

sowie an Verbandsspielwochenenden